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Baumaschinen-Service Grabinger

Ihr mobiler Fachbetrieb für Land- und Baumaschinen in der Region Erlangen-Höchstadt

Unsere Kompetenz - Ihr Vorteil

Hochvolt-Spezialist

Zertifizierte Hochvolt-Fachkraft S3 für moderne E-Baumaschinen und Elektrofahrzeuge

🛡️

Elektrofachkraft Industrie

Zertifiziert gemäß ArbSchG, BetrSichV, ASR, TRBS 1201, DGUV-R 100-001, VDI 4068, Vorschrift 3

💻

Modernste Diagnose

Computergestützte Fehleranalyse für alle gängigen Marken und Maschinentypen

🚗

100% Mobil

Wir kommen direkt zu Ihnen - auf die Baustelle, in Ihre Werkstatt oder aufs Feld

🏔️

Schreitbagger-Partner

Offizieller Servicepartner der Kaiser AG für Schreitbagger

Über 20 Jahre Erfahrung trifft auf modernste Technologie

Als zertifizierter Baumaschinenmechaniker und Hochvolt-Fachkraft kombinieren wir jahrzehntelange Praxiserfahrung mit den neuesten Qualifikationen für die Herausforderungen von morgen.

Über mich

👨‍🔧 Beruflicher Werdegang

Mein Name ist Christian Grabinger. Im Februar 2003 habe ich meine Gesellenprüfung zum Baumaschinenmechaniker bei der Firma Albert in Wendelstein erfolgreich abgeschlossen. Während meiner Ausbildung spezialisierte ich mich auf Atlas Baumaschinen, Atlas Ladekräne und Atlas Abrollkipper.

Berufliche Stationen 2003 - 2007

  • April 2003 - September 2007: Mechaniker im Familienbetrieb
  • 9 Monate: Antriebs- und Motorentechniker bei der Marine in Eckernförde
  • 2007: Mietstationstechniker bei der Firma MVS Zeppelin in Nürnberg

Robert Aebi: September 2007 - Mai 2020

Bei der Firma Robert Aebi durchlief ich verschiedene Positionen mit steigender Verantwortung im Bereich Volvo Baumaschinen:

  • Servicetechniker im Außendienst
  • Außendienstmeister
  • Disponent und stellvertretender Niederlassungsleiter (bis Mai 2020)

Selbstständigkeit seit 2019

Im Mai 2019 beantragte ich bei der Handwerkskammer die Altgesellenregelung sowie die Eintragung im Bau- und Landmaschinenhandwerk, die mir im August 2019 erfolgreich genehmigt wurde. Mit dieser Genehmigung gründete ich im Oktober 2019 ein Nebengewerbe, das seit Juni 2020 in Vollzeit betrieben wird.

Qualifikationen & Weiterbildungen

Hochvolt-Fachkraft S3

07.2022 - Weiterbildung als Fachkundiger für Arbeiten an unter Spannung stehende Hochvolt Komponenten S3

Zertifizierung: DGUV 209-093

🔗

UVV Seilwinden-Sachkundiger

02.2025 - Weiterbildung für UVV an Seilwinden

Zertifizierung: DGUV 54 und 55

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Elektrofachkraft in der Industrie

12.2025 - Weiterbildung zur Elektrofachkraft in der Industrie

Zertifizierung gemäß: ArbSchG, BetrSichV, ASR, TRBS 1201, DGUV-R 100-001, VDI 4068, Vorschrift 3

Unsere Leistungen

Service & Wartung

🔧 Wartung & Reparatur

Wartung, Reparaturen und Service an Land- und Baumaschinen. Professionelle Durchführung aller wartungsrelevanten Arbeiten.

⚙️ Umbauten

Umbauten an Land- und Baumaschinen nach Ihren individuellen Anforderungen und Wünschen.

⚡ E-Fahrzeuge

Diagnose, Reparatur und Wartung an E-Fahrzeugen und elektrischen Baumaschinen mit Hochvolt-Fachkompetenz S3.

🔌 Stromerzeuger

Reparatur und Wartung an Stromerzeugern - sowohl am Dieselmotor als auch am Generator.

🛡️ UVV Prüfung

Unfallverhütungsvorschrift-Prüfungen nach aktuellen gesetzlichen Vorgaben und Normen.

📦 Ersatzteile

Beschaffung von Ersatzteilen - Original oder wenn vorhanden im Nachbau für optimale Wirtschaftlichkeit.

💻 Software-Optimierung

Software-Optimierung an Baumaschinen, Landmaschinen sowie LKW in Zusammenarbeit mit der Firma LiquidSOL aus Eckental.

❄️ Klimaanlagen-Service

Service an Klimaanlagen mit dem Kältemittel R134a - fachgerecht und umweltbewusst.

🏔️ Schreitbagger

Servicepartner der Kaiser AG aus Liechtenstein für Schreitbagger - Spezialwissen für Spezialmaschinen.

Digitale Diagnose

💻 Computerdiagnose & Fehleranalyse

Professionelle Diagnose mit modernster Technologie:

  • Fehlerspeicher auslesen und löschen
  • Diagnose der Abgasanlage
  • Getriebe kalibrieren
  • Einspritzpumpe kalibrieren
  • und vieles mehr

An folgenden Maschinen führen wir Computerdiagnose durch:

🚜 Landmaschinen

Traktoren und landwirtschaftliche Fahrzeuge aller Hersteller

🌾 Erntemaschinen

Mähdrescher, Feldhäcksler und weitere Erntemaschinen

🔗 Arbeitsgeräte

Gezogene und selbstfahrende Arbeitsgeräte im Landmaschinenbereich

📡 ISOBUS

ISOBUS-Systeme und Diagnose vernetzter Maschinen

🏗️ Baumaschinen

Baumaschinen aller Hersteller und Größen

⚙️ Stationärmotoren

Diagnose und Wartung von stationären Motoren

🚛 Kommunalfahrzeuge

Fahrzeuge für kommunale Einsätze und Dienstleistungen

🏭 MHE & Flurförderfahrzeuge

Gabelstapler, Hubwagen und Flurförderzeuge

🚚 LKW über 3,5t

Nutzfahrzeuge und LKW aller gängigen Marken

💬 Ihre Anforderung nicht dabei?

Die aufgeführten Leistungen stellen nur einen Auszug unseres umfangreichen Service-Portfolios dar. Sollten Sie eine spezielle Anforderung haben, die hier nicht aufgeführt ist, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Wir beraten Sie gerne persönlich und finden gemeinsam die passende Lösung für Ihre Bedürfnisse.

Kontakt

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie einen Service? Kontaktieren Sie uns gerne!

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Telefonisch

Rufen Sie uns direkt an

0171 / 2164674
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Mobiler Service

Wir bieten professionelle Reparaturen und Wartungen direkt auf Ihrer Baustelle sowie in Ihrer Werkstatt vor Ort an.

Kontaktinformationen

Adresse

Reuthseering 24
91325 Adelsdorf

Telefon

0171 / 2164674

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG

Baumaschinen-Service Christian Grabinger
Reuthseering 24
91325 Adelsdorf

Kontakt

Telefon: 0171 / 2164674
E-Mail: Info@grabinger-baumaschinenservice.de

Umsatzsteuer-ID

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE325603532

Verantwortlich für den Inhalt nach § 18 Abs. 2 MStV

Christian Grabinger
Reuthseering 24
91325 Adelsdorf

EU-Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:
https://ec.europa.eu/consumers/odr/
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

Verbraucherstreitbeilegung / Universalschlichtungsstelle

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Haftung für Inhalte

Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 7 Abs.1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 TMG sind wir als Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen.

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Urheberrecht

Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet.

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Datenschutzerklärung

1. Verantwortlicher

Baumaschinen-Service Christian Grabinger
Reuthseering 24
91325 Adelsdorf
Telefon: 0171 / 2164674
E-Mail: Info@grabinger-baumaschinenservice.de
Inhaber: Christian Grabinger

2. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Wir verarbeiten personenbezogene Daten ausschließlich zur Abwicklung vorvertraglicher Maßnahmen, zur Durchführung von Verträgen, zur Bearbeitung von Anfragen sowie zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen.

Hierzu gehören insbesondere:

  • Erstellung von Angeboten
  • Auftragsabwicklung
  • Rechnungsstellung
  • Wartung und Service
  • Kommunikation im Rahmen bestehender Geschäftsbeziehungen

Rechtsgrundlagen sind:

  • Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung)
  • Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (gesetzliche Verpflichtung)
  • Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse)

3. Erhobene Daten

Wir erheben und verarbeiten folgende personenbezogene Daten:

  • Name und Kontaktdaten (Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
  • Firmenbezeichnung und Umsatzsteuer-ID (bei gewerblichen Kunden)
  • Auftragsbezogene Daten (Art der Dienstleistung, Maschinendaten, Rechnungsinformationen)
  • Zahlungsdaten (soweit für die Rechnungsstellung erforderlich)
  • Kommunikationsdaten (E-Mails, Telefonate im Rahmen der Geschäftsbeziehung)

4. Nutzung von Bildmaterial zu Werbezwecken

Wir behalten uns vor, Bilder von Maschinen oder Fahrzeugen, die sich im Eigentum oder Besitz unserer Kunden befinden, im Rahmen unserer Social-Media-Auftritte (z.B. Instagram, Google Unternehmensprofil) oder auf anderen Onlineplattformen zu veröffentlichen, um unsere Leistungen zu präsentieren.

Dabei achten wir darauf, dass keine personenbezogenen Daten wie Kennzeichen, Namen oder andere identifizierende Merkmale der Kunden erkennbar sind, sofern keine ausdrückliche Einwilligung vorliegt.

Sollten Sie der Veröffentlichung widersprechen wollen, können Sie dies jederzeit formlos über die oben genannten Kontaktdaten tun.

5. Empfänger der Daten

Eine Weitergabe personenbezogener Daten erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist, beispielsweise an:

  • Steuerberater, Behörden oder Gerichte (zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten)
  • Lieferanten oder Subunternehmer, wenn diese zur Auftragserfüllung notwendig sind

Eine Übermittlung in Drittländer außerhalb der EU findet nicht statt.

6. Speicherdauer

Personenbezogene Daten werden so lange gespeichert, wie dies für die oben genannten Zwecke erforderlich ist. Darüber hinaus erfolgt die Speicherung im Rahmen gesetzlicher Aufbewahrungsfristen (z.B. nach Handels- und Steuerrecht, in der Regel 6 bis 10 Jahre).

7. Ihre Rechte als betroffene Person

Sie haben folgende Rechte:

  • Auskunftsrecht (Art. 15 DSGVO): Sie können Auskunft über die bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen.
  • Berichtigungsrecht (Art. 16 DSGVO): Sie können die Berichtigung unrichtiger Daten verlangen.
  • Löschungsrecht (Art. 17 DSGVO): Sie können die Löschung Ihrer Daten verlangen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
  • Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO): Sie können die Einschränkung der Verarbeitung verlangen.
  • Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO): Sie können der Verarbeitung Ihrer Daten widersprechen.
  • Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO): Sie können die Übertragung Ihrer Daten in einem strukturierten, gängigen Format verlangen.
  • Widerruf der Einwilligung (Art. 7 Abs. 3 DSGVO): Soweit die Verarbeitung auf einer Einwilligung beruht, können Sie diese jederzeit widerrufen.

Zur Ausübung dieser Rechte können Sie uns jederzeit unter den oben genannten Kontaktdaten kontaktieren.

8. Beschwerderecht

Sie haben das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Meinung sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstößt.

Zuständige Aufsichtsbehörde für Bayern:
Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA)
Promenade 18
91522 Ansbach
Telefon: 0981 180093-0
E-Mail: poststelle@lda.bayern.de
Website: www.lda.bayern.de

9. Datensicherheit

Wir setzen technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um Ihre personenbezogenen Daten gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, Verlust, Zerstörung oder gegen den Zugriff unberechtigter Personen zu schützen. Unsere Sicherheitsmaßnahmen werden entsprechend der technologischen Entwicklung fortlaufend verbessert.

10. Keine automatisierte Entscheidungsfindung

Wir setzen keine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 DSGVO ein.

11. Kontaktaufnahme

Bei der Kontaktaufnahme mit uns (z.B. per Kontaktformular, E-Mail, Telefon) werden die Angaben des Nutzers zur Bearbeitung der Kontaktanfrage und deren Abwicklung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO verarbeitet. Die Daten werden gelöscht, sobald die Anfrage abschließend bearbeitet wurde und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten mehr bestehen.

Stand: Dezember 2024

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma Baumaschinen-Service Christian Grabinger
Stand: 09.2021

1. Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Baumaschinen-Service Christian Grabinger – nachstehend Dienstleister genannt – mit seinem Vertragspartner – nachstehend Auftraggeber – genannt.

Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.

2. Vertragsgegenstand

2.1 Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.

2.2 Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt der Dienstleister selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.

2.3 Es steht dem Auftragnehmer frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.

3. Vertrag, Kostenangaben und Kündigung des Auftraggebers

3.1 Soweit möglich, wird dem Auftraggeber bei Vertragsschluss der voraussichtliche Preis der von ihm beauftragten Arbeiten angegeben, andernfalls kann er Kostengrenzen setzen. Können die Arbeiten zum angegebenen Preis nicht durchgeführt werden aufgrund zusätzlicher Arbeiten oder die Verwendung zusätzlicher Teile oder Materialien, so wird der Auftraggeber umgehend darüber informiert, widerspricht der Auftraggeber nicht umgehend den Mehrkosten so gilt dessen Einverständnis als erteilt.

3.2 Wird vor Ausführung der Arbeiten ein Kostenvoranschlag mit verbindlichen Preisen gewünscht, so ist dies vom Auftraggeber ausführlich zu verlangen. Ein derartiger Kostenvoranschlag ist nur verbindlich, wenn er vom Auftragnehmer schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet wird.

3.3 Kündigt der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig, so sind die bis dahin angefallenen Kosten für Arbeiten und bereits beschaffter Ersatzteile, sowie den Gewinn zu bezahlen.

4. Fälligkeit und Zahlung sowie Zurückbehaltung und Aufrechnung

4.1 Mit Beendigung oder der Abnahme der vom Auftraggeber beauftragten Arbeiten, spätestens jedoch am Tag des Zugangs der Rechnung, ist der gesamte Betrag durch den Auftraggeber sofort ohne jeden Abzug inklusive der gesetzlichen MwSt. zu bezahlen. Andere Zahlungsziele werden auf den Rechnungen gesondert ausgewiesen.

4.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.

4.3 Beanstandungen einer Rechnung müssen schriftlich und innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Rechnung erfolgen.

4.4 Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 2% des Nettobetrag zu berechnen.

4.5 Von Baumaschinen-Service Christian Grabinger erstellte Abrechnungen sind vom Unternehmer unverzüglich auf ihre Richtigkeit im Hinblick auf den ausgewiesenen Umsatzsteuersatz zu überprüfen. Der Ausweis eines unrichtigen Umsatzsteuersatzes ist Baumaschinen-Service Christian Grabinger binnen eines Monats ab Zugang der Abrechnung schriftlich mitzuteilen. Sollte Baumaschinen-Service Christian Grabinger innerhalb dieses einen Monats keine Mitteilung des Unternehmers über die Unrichtigkeit eines ausgewiesenen Umsatzsteuersatzes erhalten, ist der von Baumaschinen-Service Christian Grabinger ausgewiesene Umsatzsteuersatz maßgeblich. Bei Verletzung der Mitteilungspflicht ist der Unternehmer Baumaschinen-Service Christian Grabinger nach den gesetzlichen Vorschriften zum Schadensersatz verpflichtet.

5. Technische Hilfeleistung des Auftraggebers bei Arbeiten außerhalb des Geschäftsbetriebes des Auftragnehmers

5.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf Anfrage durch den Auftragnehmer geeignetes Personal als Hilfskräfte für die Dauer der Arbeiten zur Verfügung zu stellen.

5.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet für die Dauer der Arbeiten die erforderliche Energie (wie Wasser, Strom, Beleuchtung) auf seine eigenen Kosten zur Verfügung zu stellen.

5.3 Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass nach Eintreffen des Personals des Auftragnehmers unverzüglich mit den beauftragten Arbeiten begonnen werden kann. Verzögerungen die vom Auftraggeber verursacht werden, gehen zu seinen Lasten.

6. Frist für die Ausführung der Arbeiten

6.1 Die Angaben des Auftragnehmers über Reparaturen, Wartungen und Service oder anderen Dienstleistungen beruhen auf Schätzungen und sind daher nicht verbindlich.

6.2 In Fällen nicht voraussehbaren betrieblichen Behinderungen (z.B. Arbeitsausfälle durch Erkrankungen von Personal, Beschaffungsschwierigkeiten von Ersatzteilen, Lieferung oder Leistungsverzug von Lieferanten) sowie behördlichen Eingriffen, Einwirkung höhere Gewalt, verlängern sich auch verbindliche Ausführungsfristen für Reparaturen angemessen.

7. Gefahrentragung und Transport bei Ausführung von Arbeiten und Dienstleistungen in der Werkstatt des Auftragnehmers

7.1 Ist der Auftraggeber über die Fertigstellung der beauftragten Arbeiten informiert (telefonisch oder schriftlich) geht die Gefahr auf ihn über.

7.2 Den Transport zur Werkstatt des Auftragnehmers sowie den Rücktransport des Auftragsgegenstandes ist grundsätzlich Sache des Auftraggebers. Er trägt auch die Gefahr des Untergangs oder der Beschädigung des Auftragsgegenstandes während des Transportes.

7.3 Die vom Auftraggeber zur Reparatur übergebenen Gegenstände sind nicht gegen Feuer, Diebstahl Transport und Lagerschäden usw. versichert. Diese Risiken sind vom Auftraggeber selbst zu versichern.

8. Abnahme der beauftragten Arbeiten, Übernahme durch den Auftraggeber

8.1 Die Fertigstellung der Reparaturen oder Dienstleistungen, hat der Auftragnehmer sofort dem Auftraggeber mitzuteilen. Die Zustellung der Rechnung gilt auch als Benachrichtigung über die Fertigstellung der Arbeiten. Der Auftraggeber hat binnen 2 Wochen nach Kenntnisnahme über die Fertigstellung der beauftragten Arbeiten diese abzunehmen.

8.2 Ist die Reparatur oder Dienstleistung nicht bei der Abnahme durch den Auftraggeber beanstandet worden oder ist die Abnahme nicht fristgerecht erfolgt, gilt der Auftrag als ordnungsgemäß abgenommen.

8.3 Wurde der Arbeitsbericht durch den Auftraggeber oder dessen beauftragten Personen unterschrieben, gilt die beauftragte Reparatur oder Dienstleitung als abgenommen.

9. Altteile

9.1 Die Entsorgung von Altteilen und sonstigen nicht mehr benutzbaren Sachen obliegt dem Auftraggeber. Soweit gesetzliche Vorschriften erlassen werden, die etwas anderes bestimmen, verpflichtet sich der Auftraggeber mit dem Auftragnehmer eine angemessene Vereinbarung hinsichtlich der Verwertung zu treffen. Dabei soll davon ausgegangen werden, dass sich die Vertragspartner zur Erfüllung der Verwertungspflicht Dritter bedienen.

10. Eigentumsvorbehalt

10.1 Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an allen von ihm in den Reparaturen und Dienstleistungen eingebauten sowie als Ersatzteil gelieferten Aggregaten, Ersatzteile und Zubehörteile bis zur vollständigen Bezahlung aller seiner aus dem Vertrag resultierenden Forderungen vor.

11. Haftung für Sachmängel

11.1 Ist der Auftraggeber ein Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen verjähren Ansprüche des Auftraggebers wegen Sachmängeln in einem Jahr ab Übergabe bzw. Abnahme, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Für andere Auftraggeber (Verbraucher) gelten in diesem Fall die gesetzlichen Bestimmungen.

11.2 Die Gewährleistung bei Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen beschränkt sich ausschließlich auf die gelieferten und verbauten Ersatzteile. Arbeitszeit, Fahrzeit sowie sämtliche Nebenkosten wie Fahrtkosten, Reisekosten oder Transportkosten sind von der Gewährleistung ausdrücklich ausgeschlossen.

11.3 Die Gewährleistung entfällt bei Schäden, die auf unsachgemäße Behandlung, fehlerhafte Montage durch Dritte, normalen Verschleiß oder äußere Einflüsse zurückzuführen sind.

11.4 Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen, soweit keine wesentlichen Vertragspflichten betroffen sind, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten).

11.5 Die vorstehenden Beschränkungen der Gewährleistung gelten nicht, sofern der Auftragnehmer einen Mangel arglistig verschwiegen hat. In diesem Fall stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Ansprüche wegen Sachmangels uneingeschränkt zu.

11.6 Weisen die Reparatur- oder sonstigen Dienstleistungen des Auftragnehmers im Zeitpunkt ihrer Abnahme einen Sachmangel auf, hat der Auftragnehmer nach seiner Wahl Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder in Form der nochmaligen (Neu-) Ausführung der Reparatur- oder sonstigen Dienstleistungen zu leisten.

11.7 Bei Fehlschlagen der vom Auftragnehmer gewählten Form der Nacherfüllung oder fruchtlosem Ablauf einer dem Auftragnehmer vom Auftraggeber zur Nacherfüllung gesetzten angemessenen Frist ist der Auftraggeber nach seiner Wahl zur Minderung der Vergütung des Auftragnehmers für die Reparatur- oder sonstiger Dienstleistung oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht des Auftraggebers.

11.8 Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz wegen eines Sachmangels der Reparatur- oder sonstiger Dienstleistung bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln der Reparatur- oder sonstiger Dienstleistung nur nach Maßgabe der Ziff. 12 dieser ARB und sind im Übrigen ausgeschlossen.

11.9 Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer einen Mangel der Reparatur- oder sonstiger Dienstleistung unverzüglich nach dessen Erkennbarkeit schriftlich mitzuteilen. Unterlässt der Auftraggeber diese schriftliche Anzeige, so gilt die Reparatur- oder sonstige Dienstleistung als genehmigt.

11.10 Hat der Auftraggeber ohne Einwilligung des Auftragnehmers Mängelbeseitigungsarbeiten unsachgemäß selbst ausgeführt oder von einem Dritten ausführen lassen, so entfällt die Haftung des Auftragnehmers. Das gleiche gilt, wenn auf Wunsch des Auftraggebers der Austausch von erneuerungsbedürftigen Teilen unterbleibt.

12. Sonstige Haftung des Auftragnehmers und Haftungsausschluss

12.1 Soweit sich aus diesen ARB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet der Auftragnehmer bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

12.2 Auf Schadensersatz haftet der Auftragnehmer - gleich aus welchem Rechtsgrund - im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer auf Schadensersatz - gleich aus welchem Rechtsgrund - nur bzw. ausschließlich bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solchen Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertraut und vertrauen darf, hinsichtlich dem bzw. begrenzt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren, typischerweise eintretenden Schaden sowie bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Reparatur- oder sonstige Dienstleistungen.

12.3 Die Haftung des Auftragnehmers für durch Verzug des Auftragnehmers verursachte Schäden Auftraggebers ist in Ziff. 6.3 dieser ARB abschließend geregelt.

12.4 Die sich aus dieser Ziff. 12 dieser ARB ergebenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen gelten entsprechend für Ansprüche des Auftraggebers gegen die gesetzlichen Vertreter sowie Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Auftragnehmers.

13. Erweitertes Pfandrecht

13.1 Dem Auftragnehmer steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrages in seinen Besitz gelangten Gegenständen zu. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Arbeiten und Dienstleistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in einem sachlichen Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt und der Auftragsgegenstand dem Auftraggeber gehört.

14. Verbraucherstreitbelegung

14.1 Baumaschinen-Service Christian Grabinger nimmt nicht am Streitbeilegungsverfahren von einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist hierzu auch nicht verpflichtet.

15. Hinweis zur Betriebserlaubnis

15.1 Bei Beauftragung durch den Auftraggeber, Veränderungen an der Abgasnachbehandlung durchführen zu lassen, führt dass i.d.R. zum Erlöschen der Betriebserlaubnis und gestatten den Weiterbetrieb nur außerhalb der EU. Für Bestand, Aufrechterhaltung bzw. Wiederherstellung der Betriebserlaubnis trägt der Auftraggeber die Verantwortung und die dadurch entstehenden Kosten.

16. Versand

16.1 Sofern der Kunde von Baumaschinen-Service Christian Grabinger Aggregate, Ersatzteile und Zubehörteile bestellt hat, erfolgt der Versand stets auf Gefahr und Rechnung des Kunden. Sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen werden, bleibt Baumaschinen-Service Christian Grabinger die Auswahl der Versandart vorbehalten.

17. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht und salvatorische Klausel

17.1 Erfüllungsort für die Reparatur- oder sonstigen Dienstleistungen ist der im Gewerbeantrag eingetragene Sitz des Auftragnehmers (im Folgenden: Sitz).

17.2 Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand das für den Sitz des Auftragnehmer örtlich zuständige Landgericht.

17.3 Sollte eine Bestimmung dieser ARB unwirksam sein oder werden, bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien sind im Falle einer unwirksamen Bestimmung dieser ARB verpflichtet, über eine wirksame und zumutbare Ersatzregelung zu verhandeln, die dem von der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt; das Gleiche gilt im Falle einer Lücke.

Stand: 06.2025